Religionsfreiheit ist nicht gleich Religionsfreiheit. Für jeden von uns bedeutet die Religionsfreiheit bzw. die Freiheit an sich  etwas anderes, weshalb sie in verschiedenen Formen vorkommt. Für den einen ist die Religionsfreiheit die Religion ausleben zu können, wie er möchte und ohne in seinen Handlungen eingeschränkt zu sein, für den anderen gibt es eine Toleranzgrenze, also wie weit Religion ausgelebt werden darf. Für mich ist die Religionsfreiheit ein Menschenrecht, dass jedem zustehen sollte. Darf es also erlaubt werden das Kopftuch, Turban oder die Burka, als religiöses Symbol, bei der Arbeit, in der Schule oder ähnlichem zu verbieten?

,,Religionsfreiheit ist das Wahrzeichen einer demokratischen Gesellschaft; sie sollte als eine Quelle gesellschaftlicher Stärke und Stabilität gesehen wird“– M. Albright, US-Außenminister

Dieses Zitat von Albright spiegelt sich sehr gut wieder, wie ich die Religionsausübung auf dem Arbeitsplatz etc. empfinde, als eben das zu gewährleistende Recht. Die Möglichkeit, seine Religion auszuleben, egal wie sie auch sein mögen, bedeutet für mich Religionsfreiheit. Erst wenn dies gewährleistet ist, kann man, wie Albright sagte, ein gemeinsames Leben untereinander und miteinander als eine Gemeinschaft, im Sinne von allen Religionen gemeinsam, ermöglicht werden.

Diese Freiheit sollte meiner Meinung nach jedem geboten sein. Jeder sollte prinzipiell tun können, was er möchte. Damit geht einher, das man andere nicht daran hindern sollte, ihre Religion zu vertreten. Man muss die Religion anderer also respektieren und eine gewisse Toleranz ihnen gegenüber zeigen. Dieser Teil der Religionsfreiheit ist so essenziell,n dass er sogar im Artikel 4 des Grundgesetzes unseres Landes verankert ist. In Deutschland dürfen Arbeitgeber unter Beachtung der religiösen Vorschriften eine Bekleidungsregelung festlegen. Ein Kopftuch oder ähnliches hindert nämlich keinen an seiner zu erbringenden Leistungsfähigkeit im Job oder in der Schule. Ein Grund für das Verbot eines Kopftuches wäre z.B. der Unfallschutz. Falls sich also z.B. Kombinationen wie einem Kopftuch und einem Schutzhelm als nicht als praktikabel erweisen, dann kann der Arbeitgeber der Schutzkleidung Vorzug geben.

,,Trennung zwischen Staat und Religion“ – Art. 140 GG

Dieser Artikel aus dem Grundgesetz beinhaltet die klare Trennung zwischen dem Staat und der Religion. Der Staat muss sich dadurch in seiner Weltanschauung und Religion neutral erweisen und darf sich deshalb weder für noch gegen eine Religion aussprechen. Aus diesem Grund gelten in der Kleiderordnung Sonderregelungen für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Diese Regelungen werden aber weiterhin debattiert. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass die Trennung zwischen Staat und Religion in einem Land sehr wichtig ist, vor allem damit sich in erster Linie keine Minderheiten bilden oder sich die Bevölkerung beginnt sich zu spalten. Um die Gleichheit der Menschen zu schaffen müssen eben in anderen Bereichen Striche gesetzt werden, in diesem Fall die Sonderregelung der Kleiderordnung im Bereich der öffentlichen Verwaltung.

Ich halte sowohl die Religionsfreiheit als auch die Gleichheit der Menschen für ein kostbares Gut, das jedem gegeben sein sollte. Die Kleiderordnung, wie sie in Deutschland eingerichtet wurde, finde ich persönlich nachvollziehbar.

 

 

 

 

 

 

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